7 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 32 N. 15. RA Nr. 110/2016/103 6 a) Die Beschwerdeführerin macht geltend, zur Verhältnismässigkeitsprüfung gemäss Art. 10b Abs. 3 BauG finde sich im vorinstanzlichen Entscheid einzig ein pauschaler Verweis auf die von einer früheren Grundeigentümerin eingereichten Privatgutachten. Damit sei die Vorinstanz die ihr nach Art. 35 Abs. 2 BewD8 obliegenden Pflicht zur Begründung des Abweichens vom Fachbericht der KDP nicht nachgekommen.