15 DelDV ERZ5 ist neben der verfügungs- oder entscheidbefugten Person im Vertretungsfall auch die Stellvertreterin oder der Stellvertreter unterschriftsbefugt. Es ist davon auszugehen, dass die Fachbereichsleitenden der kantonalen Denkmalpflege Stellvertretungsaufgaben des kantonalen Denkmalpflegers wahrnehmen und daher unterschriftsbefugt sind. Die Beschwerde wurde rechtsgültig unterzeichnet.