3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Mit Stellungnahme vom 15. August 2016 beantragt die Gemeinde die Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegnerin beantragt in ihrer Beschwerdeantwort vom 24. August 2016, die Beschwerde der KDP sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden könne und der Bauentscheid der Gemeinde vom 23. Juni 2016 sei zu bestätigen.