I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 19. Februar 2016 bei der Gemeinde Konolfingen ein Baugesuch ein für den Abbruch des ehemaligen "Hotels D.________" auf der Parzelle Konolfingen Grundbuchblatt Nr. E.________. Die Parzelle liegt in der Mischzone M3. Das ehemalige Hotel D.________ ist im Bauinventar als erhaltenswert bewertet und ist als Teil einer Baugruppe erfasst (K-Objekt). Gegen das Vorhaben erhob die Beschwerdeführerin RA Nr. 110/2016/103 2 Einsprache. Mit Entscheid vom 23. Juni 2016 erteilte die Gemeinde Konolfingen die Abbruchbewilligung.