Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 3. Aufl., Band II, Bern 2010, Art. 84 N. 2 12 Beschwerde Rz 33 RA Nr. 110/2016/101 8 Rechtswidrigkeit).13 Aufgrund des Ergebnisses dieses Verfahrens kann vorliegend offen bleiben, ob die Prüfung im Rahmen eines nachträglichen Baugesuches oder nur als summarische Prüfung erfolgt.