Vor Baubeginn 2. Die Bauherrschaft bzw. der Architekt erstellt vor Bauausführung einen Brandschutzplan und legt diesen der GVB vor. Der Plan muss folgende Angaben enthalten: - Fluchtweg inklusive Bemassung (siehe Brandschutzrichtlinie Flucht- und Rettungswege) - Boden und Bedachungskonstruktionsart - Sicherheitsbeleuchtung - Löscheinrichtungen