e) Die Baubewilligung vom 28. März 2013 erklärt die Brandschutzbedingungen der Gebäudeversicherung zum integrierenden Bestandteil der Baubewilligung und verlangt die genaue Einhaltung aller in den Bewilligungen und Amtsberichten enthaltenen Bedingungen, Auflagen, Vorschriften und Weisungen sowie Brandschutzauflagen. Die GVB verlangte in ihrem Fachbericht vom 30. Januar 2013 insbesondere die folgenden Brandschutzauflagen: