Dass eine Überdachung mit einer Store dieses Ausmasses eine Unterkonstruktion benötigt, leuchtet zwar ein. Es ist jedoch Sache der Bauherrschaft, vollständige und widerspruchsfreie Pläne einzureichen.9 Sie muss also im Baugesuch darlegen, ob und wenn ja, welcher Unterbau für die Store geplant ist. Es ist nicht die Aufgabe der Bewilligungsbehörde, nachzuforschen, ob eine Unterkonstruktion notwendig ist. Soweit die Pläne unvollständig und missverständlich sind, fallen die Mängel auf die Beschwerdeführerin zurück und sie kann daraus später nichts zu ihren Gunsten ableiten.10 6 Vgl. Stellungnahme der Gemeinde vom 18. August 2016, S. 2, und Umschreibung Bauvorhaben durch die