Die massive Tragkonstruktion, wie sie die Beschwerdeführerin nun ausgeführt hat, ist in den Plänen zum Baugesuch nicht eingezeichnet und im Baugesuch nicht umschrieben und daher auch nicht bewilligt. Dass das ausgeführte Projekt weit über das geplante hinausgeht, zeigt sich im Übrigen auch an der von der Beschwerdeführerin geltend gemachten Investition für die Überdachung von Fr. 500'000.--, welche die geschätzten Baukosten gemäss Baugesuch von Fr. 100'000.--8 für das gesamte Projekt um Fr. 400'000.-- überschreitet. Dass eine Überdachung mit einer Store dieses Ausmasses eine Unterkonstruktion benötigt, leuchtet zwar ein.