d) In den bewilligten Plänen finden sich – wie oben ausgeführt – einzig ein Storensymbol und eine Strichpunktlinie als Hinweis auf eine Begrenzung dieser Store/Überdachung. Damit existieren zwar Andeutungen einer Store/Überdachung, welche offenbar sowohl die Gemeinde als auch die GVB dazu veranlassten, von einer Überdachung auszugehen bzw. eine solche in Erwägung zu ziehen.6 Das Baugesuch und die dazugehörenden Pläne enthalten hingegen keinen einzigen Hinweis auf eine Unterkonstruktion. Insbesondere sind die 22 Pfosten und deren Verbindungen untereinander weder eingezeichnet noch vermasst.