Auch hier hätte die Beschwerdeführerin die Möglichkeit gehabt, nähere Angaben zur Store und einer allfälligen Unterkonstruktion zu machen. Sie beantwortete die Frage nach der Materialisierung jedoch mit "Rasen" beim Schwingplatz, "Betongittersteine/Rasen" für die Verkehrsfläche und "Holz/Dachziegel" für das Vordach. Sie erwähnte damit auch bei dieser Gelegenheit weder eine Überdachung noch eine Unterkonstruktion.4