Eine Unterkonstruktion wurde weder in den Plänen eingezeichnet noch im Baugesuch umschrieben. Die Gemeinde fragte zudem vor Erteilung der Bewilligung per E-Mail nach detaillierten Angaben zur Materialisierung, und erwähnte dabei den Schwingplatz (Rasen?), die Verkehrsfläche (Beton/Belag?) und das Vordach (Metall/Holz/Dach-material?), wobei es sich beim erwähnten Vordach um dasjenige des Restaurants handeln musste. Auch hier hätte die Beschwerdeführerin die Möglichkeit gehabt, nähere Angaben zur Store und einer allfälligen Unterkonstruktion zu machen.