RPG1 könne dafür nicht erteilt werden. Mit Schreiben vom 12. September 2014 beantragte die Beschwerdeführerin die Sistierung des Verfahrens unter Hinweis auf die künftige Schaffung einer Hotelzone durch das regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzept (RGSK). Mit Schreiben vom 11. Februar 2016 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, dass sie das Baubewilligungsverfahren wieder aufnehme, da sich das Verfahren zur Schaffung einer Hotelzone gemäss Abklärungen beim AGR noch über Jahre, wenn nicht Jahrzehnte hinziehen könnte. Sie werde daher eine anfechtbare Verfügung beim AGR zur Beurteilung der Projektänderung einholen.