über der Tribüne und dem Schwingplatz eine grosse Stahlkonstruktion errichtet worden sei. Die Gemeinde forderte die Beschwerdeführerin auf, bis spätestens 8. Juli 2013 ein Projektänderungsgesuch einzureichen. Mit Schreiben vom 4. Juli 2013 stellte sich die Beschwerdeführerin auf den Standpunkt, die Überdachung der Schwingfesttribüne mit der Storenkonstruktion sei durch die Baubewilligung abgedeckt. Sie ersuchte die Gemeinde um nochmalige Prüfung. Die Gemeinde bekräftigte ihre Rechtsauffassung, worauf die Parteien am 18. Februar 2014 einen Besprechungstermin vor Ort vereinbarten.