1. Mit Entscheid vom 28. März 2013 erteilte die Gemeinde C.________ der Beschwerdeführerin die Baubewilligung für den Neubau einer Tribüne, eines Schwingerplatzes und die Sanierung des Vordaches des Landgasthofes E.________. Die Parzelle F.________ E.________ Grundbuchblatt Nr. D.________ befindet sich in der Landwirtschaftszone. Mit Schreiben vom 6. Juni 2013 teilte die Gemeinde C.________ der Beschwerdeführerin mit, sie habe festgestellt, dass in Überschreitung der Baubewilligung RA Nr. 110/2016/101 2