Bei den Öffnungen handelt es sich demzufolge nicht um Fensterflächen. Es besteht somit keine Gefahr, dass dieser Raum zu Wohnzwecken umgenutzt wird. Der Raum wäre für die Wohnnutzung denn auch ungeeignet. Von diesem Raum wird Luft für die Wärmepumpenanlage angesaugt. Die Rüge ist offensichtlich unbegründet. 13. Schattenwurf