Einschätzungen der Vorinstanz, der Gemeinde und des Berner Heimatschutzes einer Plausibilitätsprüfung zu unterziehen. Ein Beizug der OLK ist unter diesen Umständen nicht nötig. Gegen den Beizug der OLK sprechen ausserdem verfahrensökonomische Gründe. Der Beweisantrag der Beschwerdeführenden auf Beizug der OLK wird abgewiesen. 12. Fensterfläche a) Die Beschwerdeführenden befürchten ferner, der geplante Raum im Untergeschoss mit der Bezeichnung "Vorplatz Velo", könnte aufgrund der grossen Fensterfläche rechtsmissbräuchlich als Wohnraum umgenutzt werden.