Die BVE hat im Beisein eines Vertreters des Berner Heimatschutzes einen Augenschein durchgeführt und sich von den örtlichen Verhältnissen einen eigenen Eindruck verschafft. Der Sachverhalt ist damit genügend abgeklärt. Die BVE ist in der Lage, die ästhetischen 60 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 61 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 18 N. 8 mit Hinweisen RA Nr. 110/2016/100 33