Bei der Beurteilung der Umgebungsgestaltung ist schliesslich zu berücksichtigen, dass der überwiegende Teil der Stützmauern vom öffentlichen Raum aus kaum einsehbar ist. Vor den Blocksteinmauern steht das geplante Einfamilienhaus. Dadurch wird eine grosse Fläche der Stützmauern verdeckt. Die sichtbaren Teile der geplanten Blocksteinmauern werden zudem begrünt, wie aus dem Ergänzungsplan vom 24. Oktober 2016 im Massstab 59 Vgl. pag. 100 der Vorakten des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli RA Nr. 110/2016/100 32