Das ist vorliegend der Fall und wird auch von den Beschwerdeführenden zu Recht nicht mehr bestritten. Vorliegend ist auch nachvollziehbar, dass das fertige Terrain an der Südfassade leicht ansteigt (vgl. Höhenkoten entlang der Südfassade und entlang der vorderen Stützmauer). Das entspricht einer Auflage des KAWA und schützt das Gebäude besser.59