Dem ist entgegenzuhalten, dass die Projektänderungspläne vom 31. Januar 2017 zu den Übergängen zu den Nachbargrundstücken nichts aussagen. Die Geländeübergänge sind viel mehr in drei unterschiedlichen Schnitten im Ergänzungsplan vom 24. Oktober 2016 dargestellt. Wie ausgeführt, sind dort die Flügelmauern nirgends höher als 1.80 m und entsprechen dem GBR. Nicht relevant ist schliesslich der Umstand, dass die Darstellung des gewachsenen Terrains im Schnitt entlang der vorderen Stützmauer leicht von der Darstellung des gewachsenen Terrains im Westfassadenplan vom 31. Januar 2017 abweicht (vgl. Ergänzungsplan vom 24. Oktober 2016).