Von einer gewaltigen Grube kann hier entgegen der Auffassung der Beschwerdeführenden nicht gesprochen werden. Im Vergleich zu den Vorprojekten aus den Jahren 2014 und 2015 ist das vorliegende Projekt deutlich besser ins Terrain eingepasst. Neu ist zudem die Terrassierung (Stufengarten). Dadurch konnten die Übergänge zu den RA Nr. 110/2016/100 31