Die Flügelmauern entlang der Nachbargrundstücke sind vermasst. Die Kritik der Beschwerdeführenden in der Stellungnahme zur Projektänderung vom 27. Februar 2017, es würden zu den Geländeübergängen keine Pläne und Masse offengelegt, ist offensichtlich unzutreffend. Der Ergänzungsplan vom 24. Oktober 2016 zeigt, dass die Geländeübergange zur Parzelle der Beschwerdeführenden unproblematisch sind: Die Böschung entlang der östlichen Parzelle Nr. G.________ ist sehr flach und entspricht in etwa dem gewachsenen Terrain. Gegenüber der westlichen Parzellengrenze (Parzelle Nr. H.________) sind die Übergänge ebenfalls an drei Stellen dargestellt.