h) Zur Umgebungsgestaltung kann Folgendes festgehalten werden: Die Beschwerdegegner reichten zu den Stützmauern auf der Südseite des geplanten Wohnhauses mit Eingaben vom 24. Oktober 2016 und 31. Januar 2017 einen Ergänzungsplan und eine Projektänderung ein. Auf dem Ergänzungsplan sind die Übergänge zu den Nachbarparzellen Nr. G.________ und Nr. H.________ an drei verschiedenen Stellen dargestellt (vgl. Plan Schnitte entlang Fassade / Stützmauern Süd vom 24. Oktober 2016 im Mst. 1:100). Die Flügelmauern entlang der Nachbargrundstücke sind vermasst.