Anders als die Beschwerdeführenden meinen, wird das Vorhaben nicht als viergeschossige Baute in mitten von hohen Mauern wahrgenommen. Am Augenschein stellt sich zwar heraus, dass das Vorhaben vom Standort 5 aus gut einsehbar ist. Von diesem Standort aus wird allerdings das Sockelgeschoss nicht voll einsehbar sein. Es wird von der Liegenschaft I.________weg Nr. 23 sowie von der Hecke oberhalb der Liegenschaft I.________weg Nr. 29 mehr als zur Hälfte verdeckt, wie die Bilder Nr. 16 und Nr. 17 der Fotodokumentation belegen.58 Aus der Fernsicht wird somit in erster Linie die