f) Es ist zu prüfen, ob mit dem geplanten Bauvorhaben zusammen mit den bestehenden Bauten und deren Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Das Vorhaben soll im obersten Teil am westlichen Rand der Ferienhauszone K.________ realisiert werden. Es befindet sich weder in einem Ortsbildschutzgebiet, noch liegt es in der Nähe eines denkmalgeschützten Gebäudes. Die Ferienhauszone liegt oberhalb des Dorfkerns von Leissigen an dem gegen Norden abfallenden Hang mit Aussicht auf den Thunersee. Die Überbauung K.________ grenzt süd-, ost- und westseitig an Nichtbaugebiet. Nordseitig grenzt die Ferienhauszone an die Wohnzone W2b.