49 Vgl. pag. 40 der Vorakten des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli 50 Vgl. Augenscheinprotokoll vom 13. Oktober 2016, S. 7 Votum AN.________ RA Nr. 110/2016/100 28 Gegenteil ist hier der Fall: Am Augenschein äusserte sich der Bauberater insbesondere zur Terrassierung mit den Stützmauern skeptisch. Dies spricht für eine unvoreingenommene und objektive Einschätzung. Ob diese Einschätzung begründet ist, ist Gegenstand der nachfolgenden Erwägungen.