der Regionalgruppe Interlaken-Oberhasli des Berner Heimatschutzes. Dieser hielt bereits in der Eingabe vom 27. Juli 2015 zum Vorgängerprojekt von Mitte Juni 2015 fest, dass sich das geplante Einfamilienhaus in Massstab und Proportionen gerade noch ins Ortsbild einzupassen vermag. Störend wirke die verputzte Gebäudehülle. Der Berner Heimatschutz empfahl deshalb, die ganze Seefassade bis über die Fensterfront im Erdgeschoss in Holz zu verkleiden.49 Dieses Projekt wurde nach den Akten von einem Baumeister der AL.________ AG verfasst.50 Daran war der heutige Projektverfasser, Herr AM.________, nicht beteiligt. Er wurde von den Beschwerdegegnern erst später beauftragt.