das Gebäude zu gross sei. Zudem erklärte der Vertreter des Berner Heimatschutzes, er habe sich vom Architekten der Beschwerdegegner belehren lassen, dass die Terrassierung mit den Stützmauern sein müsse, was er infrage stelle. Unlogisch erachte er auch das Gegengefälle der südseitigen Terrasse. Die Beschwerdeführenden erachten den Berner Heimatschutz als Fachstelle als befangen, weil der Projektverfasser im Jahr 2014 in den Vorstand der Regionalgruppe Interlaken-Oberhasli des Berner Heimatschutzes gewählt wurde. Eine seriöse, objektive und unabhängige Beurteilung des Vorhabens durch den Berner Heimatschutz sei unter diesen Umständen nicht möglich.