Der Beweisantrag der Beschwerdeführenden, bei einer Feuerwehr mit Tanklöschfahrzeugen und beim Rettungsdienst der Spitäler AK.________ AG Berichte einzuholen, wird abgewiesen. Die Anordnung der Auflage hat allerdings zur Folge, dass die Beschwerde teilweise gutzuheissen ist. 11. Bau- und Umgebungsgestaltung 44 Feuerschutz- und Feuerwehrgesetz vom 20. Januar 1994 (FFG; BSG 871.11) RA Nr. 110/2016/100 25