So steht fest, dass zu jeder Jahreszeit vom Hydrant Nr. 33 aus Löschwasser zu den Liegenschaften am oberen I.________weg gepumpt werden kann. Auch kann das Tanklöschfahrzeug zu jeder Jahreszeit bis zur langgezogenen Kurve gelangen. Falls die Strasse schneebedeckt sein sollte, kann das Fahrzeug mit Schneeketten ausgerüstet werden. Daneben besteht die Möglichkeit, Löschwasser von den benachbarten Bächen zu beziehen, falls diese genügend Wasser führen. Anzumerken bleibt schliesslich, dass die ausreichende Löschwasserversorgung Sache der Gemeinde ist (Art. 21 FFG44).