i) Auch ist hier entgegen der Meinung der Beschwerdeführenden die Brandbekämpfung gewährleistet. Die BVE hat zur Frage der Brandbekämpfung zwei Stellungnahmen beim Feuerwehrkommando Leissigen-Därligen eingeholt. Die Gemeinde teilte mit Eingabe vom 26. September 2016 mit, gemäss Auskunft des Feuerwehrkommandanten sei die Zufahrt zum I.________weg mit den gemeindeeigenen Feuerwehrfahrzeugen problemlos möglich. Dazu legte sie zwei Fotos der Feuerwehrfahrzeuge bei. In der Stellungnahme vom 14. November 2016 äusserte sich das Feuerwehrkommando Leissigen-Därligen nochmals detailliert zur Frage des Löschschutzes.