d) Das Baugrundstück Nr. J.________ soll durch den I.________weg erschlossen werden. Bei diesem handelt es sich unbestritten um eine bestehende Erschliessungsstrasse. Nach dem Überbauungsplan der Überbauungsordnung für die Detailerschliessungsanlage Ferienhauszone K.________ vom 7. Juni 1989 ist der untere Teil des I.________wegs als Basiserschliessungsstrasse konzipiert und im Grundbuch als separates Grundstück (Parzelle Nr. M.________) abparzelliert. Dieser Teil der Erschliessung ist hier nicht umstritten. Auf der Höhe des AF.________bachs geht der I.________weg in eine Detailerschliessungsstrasse über.