Solches kann auch nicht aus der Skizze geschlossen werden. Die Gebäudehöhe des Sockelgeschosses ist demzufolge in der Nordfassade entsprechend der Skizze zur Regelung in Anhang A132 Abs. 2 GBR separat, d.h. unabhängig von der Fassade des Hauptbaus, zu messen. Diese beträgt, gemessen in der Mitte des Sockelgeschosses ab fertigem Terrain bis oberkant Brüstung, 4 m (vgl. Projektplan Fassaden, Nordfassade im Mst. 1:100 vom 31. Januar 2017). Die zulässige Gebäudehöhe, die 7 m für die Wohnzone bzw. 7.50 m für die WG2b beträgt, ist klar eingehalten. Auch der rückversetzte Gebäudeteil des Einfamilienhauses hält in der Nordfassade die reglementarische Gebäudehöhe ein; sie beträgt, gemessen in der