bewusst verzichtet, damit den Verhältnissen des Einzelfalls, wie der Beschattung durch Berge, Bäume, andere Gebäude, fehlende Freiheit in der Gebäudeorientierung oder Disposition der Räume, genügend Rechnung getragen werden kann.20 Familienwohnungen im Sinn von Art. 64 Abs. 2 BauV sind alle Wohnungen mit drei oder mehr Zimmern (Art. 43 Abs. 3 zweiter Satz BauV). Das projektierte Einfamilienhaus weist über drei Zimmer auf; es handelt sich somit um eine Familienwohnung. Vorliegend sind das Wohnzimmer im Erdgeschoss und zwei Zimmer im Obergeschoss hauptsächlich gegen Nord gerichtet (vgl. Grundrisspläne Erdgeschoss und Obergeschoss im Mst. 1:100 vom 31. Januar 2017). Das ist nach Art.