Das Projekt bleibt in den Grundzügen gleich. Wird in einem laufenden baurechtlichen Verfahren eine Projektänderung im Sinn von Art. 43 BewD eingereicht, tritt das geänderte Projekt nach ständiger Praxis des Verwaltungsgerichts an die Stelle des ursprünglichen Bauvorhabens.10 Das Beschwerdeverfahren ist, soweit sich die Beschwerde gegen das ursprüngliche Projekt wendet, gegenstandslos geworden. Verfahrensinhalt ist somit nur noch das Projekt gemäss der Projektänderung vom 24. Oktober 2016 und 31. Januar 2017. Ob die Projektänderung bewilligungsfähig ist, wird in der Erwägung 11 geprüft. 4. Gebäudeabstand