c) Die Verfahrensbeteiligten erhielten mit Instruktionsverfügung vom 3. Februar 2016 Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Weitere Dritte waren von der Projektänderung nicht betroffen. Die Vorinstanz und das KAWA haben sich zur Projektänderung nicht vernehmen lassen. Mit Eingabe vom 17. Februar 2017 nahm die Gemeinde Leissigen zur Projektänderung Stellung. Sie hielt fest, die angepassten Stützmauern entsprächen grundsätzlich den kommunalen Vorschriften. Sie müssten aber zwingend begrünt werden. Das sei im Bauentscheid mit einer Auflage zu berücksichtigen.