b) Die Beschwerdegegner reichten mit Eingaben vom 24. Oktober 2016 und 31. Januar 2017 bezüglich der Stützmauern auf der Südseite des geplanten Wohnhauses eine Projektänderung ein. Sie besteht aus folgenden Änderungen: - Die Höhe der vorderen Stützmauer beträgt in der Flucht der Ostfassade neu 2 m (vorher ca. 1.20 m) - Die Höhe der vorderen Stützmauer beträgt in der Flucht der Westfassade neu 2 m (vorher ca. 1.70 m) - Die Höhe der vorderen Stützmauer beträgt im Schnitt y-y neu 2 m (vorher ca. 1.70 m) -