Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Beweisergebnis zu äussern und Schlussbemerkungen einzureichen. Mit Eingabe vom 31. Januar 2017 reichten die Beschwerdegegner bezüglich der südlichen Stützmauer eine Projektänderung ein. Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern. Davon machten die Gemeinde Leissigen und die Beschwerdeführenden Gebrauch. Auf die vorhandenen Akten und auf das Ergebnis des Beweisverfahrens wird, soweit für den Entscheid relevant, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. 3 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und