4. Die Gemeinde Leissigen teilte mit, sie verzichte auf eine Stellungnahme zur Beschwerde. Das Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli beantragte in seiner Stellungnahme vom 27. Juni 2016 die Abweisung der Beschwerde. Auch das Amt für Wald des Kantons Bern (KAWA) schloss in seiner Stellungnahme vom 28. August 2016 auf Abweisung der Beschwerde. Die Beschwerdegegner stuften die Argumente der Beschwerdeführenden in ihrer Stellungnahme vom 5. August 2016 als nicht stichhaltig ein. Sie bemerkten, die Beschwerde sei einzig darauf ausgerichtet, das geplante Vorhaben zeitlich zu verzögern.