3. Gegen diesen Entscheid erhoben die Beschwerdeführenden am 14. Juli 2016 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE). Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 9. Juni 2016 und die Erteilung des Bauabschlags. Sie erheben zum einen diverse formelle Rügen (Verletzung des rechtlichen Gehörs, fehlerhafte Publikation und mangelhafte Baugesuchsunterlagen). Zum anderen bringen sie vor, das Vorhaben widerspreche zahlreichen baupolizeilichen Vorschriften 1 Vgl. pag. 1 ff. der Vorakten des Regierungsstatthalteramts Interlaken-Oberhasli