Die Beschwerdegegner reichten am 16. Februar 2016 für ein abgeändertes Projekt ein neues Baugesuch sowie drei Ausnahmegesuche ein (Unterschreiten des Gebäude- und Waldabstands und Ausnahme von der Vorschrift über die Ausrichtung der Wohn- und Aufenthaltsräume).1 Das geänderte Vorhaben und die Ausnahmen wurden am 3. und 10. März 2016 im Anzeiger von Interlaken publiziert.2 Die Beschwerdeführenden hielten an ihrer Einsprache fest. Der Berner Heimatschutz verzichtete auf eine Einsprache und empfahl, das Vorhaben zu bewilligen. Mit Gesamtentscheid vom 9. Juni 2016 erteilte das Regierungsstatthalteramt Interlaken- Oberhasli für das neue Projekt die Bau- und drei Ausnahmebewilligungen.