1. Die Beschwerdeführenden sind Eigentümer der Parzelle Leissigen Grundbuchblatt Nr. G.________ am I.________weg 36. Dieses Grundstück wurde in den späten 70-er Jahren mit einem Chalet überbaut. Auf der westlich davon gelegenen Parzelle Grundbuchblatt Nr. J.________ planen die Beschwerdegegner den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage. Dafür reichten sie am 12. Dezember 2014 bei der Gemeinde Leissigen ein Baugesuch ein. Das Projekt wurde im Februar 2015 publiziert. Die Parzelle liegt im Perimeter des Überbauungs- und Detailerschliessungsplans Nr. 1 mit Sonderbauvorschriften "Ferienhauszone K.________" vom 2. Juli 1975.