N°3 11 Aldo Zaugg/Peter Ludwig, Kommentar zum Baugesetz des Kantons Bern, 4. Aufl., Band I, Bern 2013, Art.26- 27 N. 4 Bst. c 8 hat deshalb zu Recht darauf hingewiesen, dass für die Realisierung des Bauvorhabens eine Änderung der ÜO "A.________" erforderlich wäre.