4 der Überbauungsvorschriften regelt der Überbauungsplan den Wirkungsbereich, die Waldabstandlinie, die Lage und Grösse der Baubereiche A, B und E, die Lage und Grösse der Anbaubereiche (1-geschossig), die Lage und Grösse der Baubereiche für Nebengebäude, die abzubrechenden Gebäude, die Lage der privaten Erschliessungsflächen und Vorplätze, die Höhenkoten sowie die unterirdischen Baubereiche. Oberirdische Bauten dürfen nur innerhalb der im Überbauungsplan durch Baulinien festgelegten Baubereiche und innerhalb der eingetragenen Gebäudehöhenkurven erstellt werden.