Der Bauinspektor ist weder Sekretär noch zuständiger Abteilungs- oder Bereichsleiter der Baukommission. Nach den einschlägigen Vorschriften der Gemeinde ist er daher grundsätzlich nicht befugt, regelmässig für die Baukommission zu unterschreiben. Diese Berechtigung kommt nach den Bestimmungen der Gemeinde nur dem Bereichsleiter Hochbau und Planung zu, der gleichzeitig Sekretär der Baukommission ist. Es mag sein, dass der Bauinspektor ausnahmsweise als Stellvertreter des Bereichsleiters unterschreiben kann, falls dieser verhindert ist. Im vorliegenden Fall macht die Gemeinde