Er verlange eine detaillierte Begründung. Mit E-Mail vom 9. Dezember 2014 bat er den Gemeindepräsidenten dafür besorgt zu sein, dass er die notwendigen Auskünfte erhalte. Der Leiter Hochbau und Planung stellte dem Beschwerdeführer daraufhin den abschliessenden Entscheid der Baukommission in Aussicht. Mit Entscheid vom 19. Dezember 2014 erteilte die Baupolizeibehörde den Bauabschlag ohne vorherige Veröffentlichung. Sie begründete ihren Entscheid hauptsächlich damit, dass das Projekt nicht der geltenden ÜO "A.________" entspreche. Zudem werde der Waldabstand unterschritten und die kantonale Denkmalpflege lehne das Gesuch ab.