Hinzu kommt, dass Baulinien auch den Anliegen des Ortsbildschutzes und der zweckmässigen oder wohnlichen Gestaltung von Aussenräumen dienen und dass das Gebäude als erhaltenswert im Bauinventar verzeichnet ist. Aus den Bauplänen in den Vorakten ist nachvollziehbar, dass das äussere Erscheinungsbild der Nordfassade und der Gartenbereich durch die geplante 7,66 m lange und ca. 4,50 m hohe Passerelle beeinträchtigt werden. Die Gemeinde hat die Ausnahmebewilligung daher zu Recht verweigert.