führende Passerelle wesentlich einfacher und ein direkter Zugang in den Garten sei für die Beaufsichtigung der Kinder nötig und auch die Gartenarbeiten könnten leichter erledigt werden. Es ist nachvollziehbar, dass die Beschwerdeführenden ihr Grundstück möglichst optimal nutzen möchten und dass die geplante Passerelle sich positiv auf die Wohnnutzung auswirken und eine Komfortsteigerung bedeuten würde. Die Ausnahmebewilligung steht jedoch für die Realisierung solcher Wunsch- und Ideallösungen nicht zur Verfügung.