Es würden keine öffentlichen oder nachbarlichen Interessen verletzt und sämtliche Nachbarn hätten dem Bauvorhaben zugestimmt. Aufgrund der starken Hanglage bestünden in Bezug auf die Erschliessung des Gebäudes und die Nutzung der Gartenanlage besondere Verhältnisse. Die Nutzung des Gartens mit kleinen Kindern sei ohne die Passerelle stark erschwert, da zwingend eine ständige Aufsicht notwendig sei.